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Gastkommentare

Der Anwalt als europäischer Jurist

Ein Plädoyer für mehr Weltoffenheit – in fünf Punkten

Der Prozess der Europäisierung und Internationalisierung schreitet unaufhaltsam voran. In Europa liegt auch die Zukunft der Rechtsanwälte, die von den Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes durch grenzüberschreitende Tätigkeit Gebrauch machen. Gleichzeitig lässt sich die weitere Beobachtung machen, dass der Drang der Jura-Absolventen in die Anwaltschaft ungebrochen ist. Diesen parallelen Tendenzen wird zunehmend auch durch eine stärkere Europäisierung und Anwaltsorientierung der Juristenausbildung Rechnung getragen. Dabei müssen wir uns jeden Tag aufs Neue fragen: Was macht einen guten Anwalt, der sich als europäischer Jurist versteht, heute aus? Welches Leitbild des „europäischen Anwalts“ wollen wir der Ausbildung in Studium und Referendariat zugrunde legen? Welche besonderen Herausforderungen birgt die Zukunft für die europäische Anwaltschaft?

Fünf Aspekte verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit:
• Der europäische Anwalt bewegt sich auf dem europäischen Parkett ebenso trittsicher wie elegant. Er verfügt über solide Kenntnisse im Europarecht, die er in den Dienst seiner Mandanten stellt. Er berät Unternehmen oder Privatpersonen kompetent über die vom Europarecht eröffneten Möglichkeiten und regt gegebenenfalls Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Der europäische Anwalt ist europarechtsfreundlich.
• Der europäische Anwalt blickt über seinen eigenen Tellerrand hinaus. Als juristischer Kosmopolit kennt er sich im ausländischen wie im internationalen Recht aus und verfügt über Methodenkompetenz im Bereich der Rechtsvergleichung, die er sachgerecht praktiziert. Er sammelt in Studium und Referendariat erste Auslandserfahrungen, die er durch im Ausland erworbene berufliche Expertise ergänzt. Der europäische Anwalt ist völkerrechtsfreundlich.
• Der europäische Anwalt zeigt sich gegenüber anderen Rechtsordnungen offen und aufgeschlossen, bleibt aber zugleich in seinem heimischen Rechtssystem verwurzelt. Mit verfassungsrechtlichemRüstzeug ausgestattet, wendet er europäisches Recht nicht unreflektiert an, sondern entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die den einzelstaatlichen Besonderheiten und Eigenarten Rechnung tragen. Der europäische Anwalt trägt Integrationsverantwortung.
• Der europäische Anwalt versteht sich als breit aufgestellter Generalist. Er ist kein „Fachanwalt für Europarecht“, der Expertenwissen in einem einzelnen Spezialgebiet anhäuft, sondern Wissensexperte, der Methoden beherrscht, anhand derer verfügbares Wissen im Bedarfsfall abgerufen und erschlossen werden kann. Er entdeckt und entwickelt neue Betätigungsfelder. Nationale und europäische Normerzeugungsprozesse gestaltet er aktiv mit.
• Der europäische Anwalt vereint fundierte Rechtskenntnisse mit ebensolchen Sprachkenntnissen. Die Beherrschung der englischen Sprache ist für ihn gleichermaßen selbstverständlich wie Kenntnisse mindestens eines weiteren wichtigen Idioms. Dank seiner linguistischen Kompetenz gelingt es ihm mühelos,mit Juristen aus anderen Staaten in Kontakt zu kommen und eine „gemeinsame Sprache“ – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne – zu finden.

Kein Anwalt wird diesem Leitbild ganz entsprechen, man kann sich von ihm aber inspirieren und anspornen lassen. Auch dürfte unsere Aufzählung keineswegs erschöpfend sein. Das vielleicht Wichtigste fehlt sogar noch: Der europäische Anwalt ist kein nüchterner Technokrat, der schematische Rechtsanwendung „auf dem Reißbrett“ betreibt. Vielmehr leitet ihn die Begeisterung für die europäische Sache und die Freude daran, sich immer wieder auf neue Menschen, Ideen und Zukunftsvisionen einzulassen. Jeder europäische Anwalt ist Teil der vielbeschworenen europäischen Öffentlichkeit, die er mitbegründet, auf die er einwirkt und von der er wiederum selbst beeinflusst wird. Toleranz, Einfühlungsvermögen, kulturelle Sensibilität und Kreativität sind in diesem Prozess unabdingbare Eigenschaften, die es jeden Tag neu zu erlernen und unter Beweis zu stellen gilt. Auf diese Weise wird der europäische Anwalt zusammen mit vielen weiteren Berufsgruppen zum Träger und Vermittler der Werte, die unsere „europäische Rechtskultur“ ausmachen – und deren Verwirklichung allen Juristen als großes Zukunftsthema aufgegeben ist! //

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