Interview
Als Syndikus in der Medienlandschaft
„Wer uns als Bremser sieht,fragt auch keinen externen Anwalt.“
Warum ein Syndikus im Unternehmen ein echter Anwalt ist
Zur Person
Dr. Olaf Christiansen (Jahrgang 1971, aufgewachsen in Nordfriesland) ist Syndikusanwalt bei der Bertelsmann AG in Gütersloh im Rang eines Senior Vice President. Rechtsanwalt ist Christiansen seit 2000. Angefangen hat er als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Er wechselte dann zum deutschen Zweig der schwedischen Kanzlei Mannheimer Swartling. Seit 2002 ist er bei der Bertelsmann AG und arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich Kartellrecht. Studiert hat Christiansen Rechtswissenschaften in Würzburg von 1991 bis 1996; danach Arbeit am wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl (Prof. Dr. Günter Christian Schwarz) bis 1997. Ab April 1997 absolvierte er das Referendariat in Hamburg. Nach dem zweiten Staatsexamen folgte 1999 bis 2000 ein LL.M. in den USA (an der Dickinson School of Law der Penn State University). Seine Promotion schrieb Christiansen über das Thema „Gemeinsame Beschaffung und Wettbewerb: Einkaufskooperationen im EG-Kartellrecht“. Christiansen ist Mitglied im
Vorstand der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung, lehrt an der Universität Konstanz in einem Aufbaustudium Medienkartellrecht und ist als Opern-Fan im Förderkreis der Deutschen Oper Berlin aktiv.
Innovationen können die Welt verändern. Ohne Computer und Internet lebten wir
heute anders. Der Wandel in einer globalisierten Wirtschaft und Gesellschaft ist vor allem in einem Medienunternehmen spürbar – und geht natürlich auch am Recht nicht vorbei. Das Recht im Unternehmen vertritt der Syndikusanwalt. Er ist als angestellter Rechtsanwalt Mitarbeiter eines Unternehmens. Mit einem Syndikusanwalt aus der Konzernrechtsabteilung der Bertelsmann AG, einem der weltweit führenden Medienunternehmen, sprach Anwaltsblatt Karriere. Rechtsanwalt Dr. Olaf Christiansen (40) berät im Kartellrecht die Bertelsmann AG und ihre Konzerngesellschaften, zu denen zum Beispiel die Fernsehgruppe RTL, der Verlag Random House, die Verlagsgruppe Gruner + Jahr oder der Druck- und Medien-Dienstleister Arvato gehören.

Wie viel Anwalt steckt in einem Syndikusanwalt?
Sehr viel. Für mich besteht kein großer Unterschied zwischen einem externen Anwalt und einem internen Anwalt. In einem Konzern ist die Mandantschaft lediglich etwas begrenzter. Wir Syndikusanwälte sind die Anwälte unserer Unternehmen. Ich berate Geschäftsführer und Mitarbeiter im Kartellrecht.
Was eint Syndikusanwalt und externen Anwalt?
Die Arbeitsweise: Beide müssen den genauen Sachverhalt ermitteln, ihn juristisch einordnen und dann Schlussfolgerungen daraus ziehen. Beim Syndikusanwalt kommt noch hinzu, dass man auch noch dafür sorgen muss, dass das Ergebnis umgesetzt wird.
Was trennt?
Für meine Konzernmandanten darf ich nicht vor Gericht auftreten. Das schmerzt mich zwar nicht sonderlich, da ich nicht forensisch arbeite. Grundsätzlich sehe ich aber nicht so recht ein, warum wir Syndikusanwälte nicht für den Arbeitgeber vor Gericht auftreten dürfen. Ein Risiko für die Rechtspflege sind wir nicht.
Was kann ein Syndikusanwalt, was ein externer Rechtsanwalt nicht auch könnte?
Ein Syndikusanwalt kann Empfehlungen sehr viel deutlicher formulieren als es externe Anwälte tun. Externe haben immer Angst, dass sie einen Mandanten verlieren. Wir hingegen können sehr zugespitzt sagen, was geht und was nicht geht. Was externe Anwälte auf fünf Seiten gefüllten Papiers sagen, sagen wir in einem Satz – und das hilft dem Management manchmal sehr viel mehr.
Sie dürfen ihre Mandanten verärgern?
Ich sehe meine Ansprechpartner immer wieder. Wir haben ein belastbares Vertrauensverhältnis. Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, lernen sie es natürlich sehr gut kennen.
Wie international oder national ist die Arbeit eines Syndikusanwalts?

Sie ist in unserem Konzern, der weltweit in mehr als 50 Ländern aktiv ist, sehr inter- national und facettenreich, auch wenn natürlich Deutschland für uns einer der wichtigsten Märkte ist. Sie werden mit Rechtsfragen aus der ganzen Welt konfrontiert. Zum Glück haben auch viele Landesgesellschaften Rechtsabteilungen vor Ort. Kooperation und Koordination gehören auch zu meinen Aufgaben.Sie wissen, was das Geschäft ausmacht – und wie eine Branche funktioniert. Als Syndikusanwalt brauchen sie dann nicht viel Vorlaufzeit, um ein Problem rechtlich einzuordnen und zu lösen. So kann ich sehr geschäftsnah beraten – und zu klaren Empfehlungen kommen.
Wann fragen Sie einen externen Anwalt um Rat?
Drei Gründe gibt es: Wenn ich Expertenwissen brauche, das ich selber nicht habe. Wenn ich zweitens Ressourcenprobleme habe und relativ schnell sehr viele Anwälte brauche, die sich eine Sache anschauen. Drittens, wenn es hilfreich ist, eine zweite, externe Meinung zu haben, um zu dokumentieren, dass eine Lösung nicht nur aus einem bestimmten Interesse heraus gesteuert ist.
Gibt es eine Konkurrenz zwischen Rechtsabteilung und Anwaltskanzleien?
Das ist eine Frage der Perspektive. Aus meiner Sicht nein, ich glaube aus Sicht man- cher externer Anwälte ja.
Warum?
Je stärker und je größer eine Rechtsabteilung ist, umso weniger Mandate werden herausgegeben – und umso weniger bleibt übrig für externe Anwälte. Eine gut aufgestellte Rechtsabteilung ist effizient. Sie kann flexibel auf Probleme reagieren und spart Kosten. Auf der anderen Seite profitieren externe Anwälte von einer starken Rechtsabteilung: Sie bekommen aufbereitete und konkrete Rechtsfragen geliefert, die vielleicht sonst nie so bei ihnen gelandet wären – und bei Projekten im Bereich Mergers & Acquisitions müssen wir ohnehin viel herausgeben, weil wir gar nicht die personellen Ressourcen für umfangreiche Due Diligence-Berichte oder Vertragswerke haben.
Die internationalen Sozietäten bemerken ein gewachsenes Selbstvertrauen der Rechtsabteilungen, ...
... das finde ich gut ...
... das sich auch in einem gestiegenen Kostendruck in den Mandaten niederschlägt. Ja oder Nein?
Ja, klar. Den Kostendruck erfindet aber nicht die Rechtsabteilung, sondern das Management. Kostendruck gibt es im Unternehmen immer. Wir müssen Prozesse optimieren und Kosten reduzieren. Das kommt auch bei einer Rechtsabteilung an und da bleibt es dann nicht.
Und wie reagieren die internationalen Kanzleien darauf?
Natürlich fanden sie die Welt von früher besser, als in der New Economy das Geld noch auf den Bäumen wuchs und alle Projekte ohne Ende gemacht haben mit Rechnungen, auf die keiner geschaut hat. Das verstehe ich. Die Zeiten sind andere. Die teilweise exorbitant hohen Stundensätze muss ich als interner Anwalt rechtfertigen können. Das geht, wenn der Partner ein Experte ist und eine schwierige Frage sehr schnell exakt beantwortet. Manchmal fällt es mir aber auch schwer, den Mehrwert eines teuren externen Anwalts zu erkennen. Am Ende muss ein angemessener Preis herauskommen – und es gibt immer noch genug Mandate, in denen Sozietäten ordentlich abrechnen können.
Was macht das Verhältnis zwischen Rechtsabteilung und Anwaltskanzlei aus?
Es ist der kollegiale Umgang, den man miteinander pflegt. Mir ist es immer wichtig, dass für das Mandat ein pragmatischer Ansatz gewählt wird. Davon profitieren eigentlich beide. Es bringt auch einem externen Anwalt keinen Spaß, Papiere zu produzieren, die kein Mensch braucht und liest.
Die Kernwerte der Anwaltschaft lauten: Verschwiegenheit, Freiheit von Interessenkollisionen und Unabhängigkeit. Wie unabhängig ist ein Syndikusanwalt?
Er ist sehr unabhängig. Wenn ein Unternehmen eine Rechtsabteilung hat, dann wird das Recht auch ernst genommen. Rechtsberatung ist nicht dazu da, etwas möglich zu machen, was unzulässig ist. Sie soll letztendlich zeigen, was geht und was geht nicht – und das dann auch nachzuhalten oder umzusetzen. Außerdem gilt: Je größer ein Konzern oder ein Unternehmen ist, umso unabhängiger ist der Syndikusanwalt.
EuGH und BGH halten nur den freien Anwalt für unabhängig. Überzeugt Sie das?
Nein. Ein freier Anwalt ist sehr viel volatiler an einen Mandanten gebunden, der Mandant kann ruck zuck weg sein. Während das bei Syndikusanwälten nicht so ist – es sei denn man fliegt raus. Das kann natürlich auch vorkommen, aber das passiert nicht so schnell. Manchmal fragt mich ein Geschäftsführer, wenn er einen langen Anwaltsrat gelesen hat, was denn gemeint sei. Dann sage ich oft: Das heißt „nein“.
Der EuGH hat entschieden, dass Mandatsunterlagen im Kartellrecht beim externen Anwalt nicht, aber sehr wohl beim Syndikusanwalt beschlagnahmt werden dürfen. Ist das fair?
Nein, das ist es bei aller Wertschätzung für den EuGH nicht. Wir Syndikusanwälte beraten genauso wie externe Anwälte. Manches bekommt der Syndikusanwalt sogar eher mit und kann Fehlentwicklungen im Keim ersticken. Am Ende geht es nur um die Frage: Was ist kartellrechtlich zulässig und was ist nicht zulässig. Es gibt aus meiner Sicht keinen aus der Sache heraus gerechtfertigten Unterschied zwischen internem und externem Rat. Die Prämisse, dass der Rat des internen Anwalts immer interessengetrieben sei, ist falsch. Wenn ein Unternehmen so beraten werden will, kann es sich die Rechtsabteilung gleich sparen.
Unternehmen wollen Geld verdienen. Syndikusanwälte gelten als Bremser.
Ja, sicher. Das gehört dazu – wie bei externen Anwälten auch. Eine Rechtsabteilung sagt aber nicht immer nur nein, sondern versucht in erster Linie, Lösungen anzubieten. Wir machen das Recht umsetzbar. Das ist unser Anspruch. Wer uns als Bremser sieht, fragt auch keinen externen Anwalt.
Wie wichtig ist das Recht heute noch im Unternehmen? Selbst Regierungen wagen heute, eigentlich anwendbare Gesetze einfach auszusetzen.
Das kann sich ein Unternehmen nicht leisten. Auf dem Papier nimmt die Bedeutung des Rechts sogar eher zu, wenn man die Compliance-Anstrengungen sieht, die aber auch nichts großartig Neues bringen. Compliance bedeutet nicht, dass das Rad neu erfunden wird. Recht galt und gilt. Wir Syndikusanwälte sorgen dafür, dass es auch gelebt wird und beugen präventiv Verstößen vor.
Was würde passieren, wenn es keine Syndikusanwälte im Unternehmen geben würde?
Das Bewusstsein für rechtliche Themen wäre im Konzern nicht so ausgeprägt. Die Frage nach dem externen Rechtsrat würde häufig zu spät gestellt, erst wenn das Kind möglicherweise bereits in den Brunnen gefallen ist. Es ist gut, dass es im Unternehmen eine Abteilung mit Anwälten gibt, die auf die Einhaltung der Spielregeln achtet. Gefälligkeitsgutachten gibt es nicht. Notfalls muss sich ein Syndikusanwalt eben Gehör verschaffen. Kein Management rennt sehenden Auges ins Verderben.
Wer sich für die Rechtsabteilung der Bertelsmann AG bewerben will, sollte die folgenden anwaltlichen Fähigkeiten mitbringen ...
Er oder sie sollte ein hoch qualifizierter Jurist bzw. eine hoch qualifizierte Juristin sein mit möglichst internationalem Hintergrund und wirtschaftlichem Verständnis – und er oder sie sollte auch eine gewisse Überzeugungskraft und Durchsetzungsstärke mitbringen, um im Konzern bestehen zu können.
Was braucht er sonst noch neben den anwaltlichen Fähigkeiten?
Fremdsprachenkenntnisse. Ohne Englisch geht’s nicht. Soziale Kompetenz. Verständnis für Nicht-Juristen. Flexibilität ist wichtig. Der Tag kann ruhig anfangen und dann sehr schnell sehr hektisch werden. Wir müssen auch viel reisen.
Sollte ein Kandidat vorher in einer Anwaltskanzlei gearbeitet haben?
Ein guter Anwalt zu sein, schadet nicht. Zwei oder drei Jahre in einer Sozietät wären sicher gut. Aber zu alt sollte man in der Kanzlei auch nicht werden, um im Unternehmen noch Fuß zu fassen.
Sie haben Doktor-Titel und LL.M.: Brauchen Kandidaten beides noch?
Beides zu haben, ist kein Nachteil. Wenn Sie wissen wollen, was Kandidaten heute eher machen sollten: Den LL.M. – aber bitte nicht von der University of Cologne oder so, sondern es sollte einer aus den USA oder England sein. Den Common-Law-Ansatz sollte man kennen und Englisch gelernt haben.
Sie haben einen Wunsch frei: Was sollte in Studium oder Referendariat verändert werden im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit?
Der Beratungsansatz sollte stärker geschult werden. Schon im Studium sollte trainiert werden, auf Lösungen hinzuarbeiten. Dazu gehört auch die Vertragsgestaltung.
Die Schlussfrage: Wie viel Germanist steckt in einem Syndikusanwalt eines Medienunternehmens?
Viel. Als Syndikusanwalt muss man die Fähigkeit entwickeln, sehr komplexe Probleme in ein paar Sätzen zusammenzufassen. Ein externer Anwalt hält das für unmöglich. Es geht aber. Ein Vorstand bekommt am Tag ein paar hundert E-Mails auf seinen BlackBerry. Er will in 30 Sekunden wissen, worum es geht. //
Das Interview führten Dr. Nicolas Lührig und Dr. Ulrike Guckes; Fotos: Peter Adamik