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Haftungsfallen

Wann dürfen Anwälte Urlaub machen?

Böse Zungen behaupten, Urlaub für Anwälte bedeutet, dass der Anwalt ein buntes offenes Hemd anzieht, die Anwältin Jeans statt Kostüm wählt, anschließend ins Büro zu Fuß geht und dort bei geöffnetem Fenster arbeitet. Wahr ist: Einfach frei machen können Anwälte nicht, wenn auch außer Frage steht, dass sie die Kanzlei im Urlaub alleine lassen dürfen. Was ist zu beachten, damit die Rückkehr an den Schreibtisch nicht böse Überraschungen birgt? 

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Mit den Grundzügen eines Rechtsgebietes kommt kein Anwalt davon

Paragraphen gibt es mehr als genug, und fast jeden Tag kommen Urteile und Beschlüsse, Aufsätze und Anmerkungen dazu. Die Examina beschränken sich nur auf die wichtigsten Gesetze und Entscheidungen. Im wahren (Anwalts-)Leben sieht das anders aus. Schon immer hat es versteckte Rechtsvorschriften gegeben, die von Anwälten übersehen wurden und zu Haftungsfällen führten. Wer weiß schon, dass zum Beispiel bei Unfällen mit amerikanischen Militärfahrzeugen die Ansprüche gemäß Art. 6 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen? 

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Die Last mit der Beweislast

Anwälte haften nicht nur für falsche Rechtsauskünfte. Auch die Erfolgsaussichten im Zivilprozess müssen juristisch sauber geprüft werden: Wer die Beweislast hat, muss streitige Tatsachen auch beweisen – sonst verliert er den Prozess, selbst wenn er im Recht ist.

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Anwälte haften – immer häufiger auch für Fehler des Gerichts

Anwälte haften gegenüber ihren Mandanten, wenn diese durch rechtliche Fehleinschätzungen oder unvollständige Beratungen zu Schaden kommen. Wie ist es aber, wenn Gerichte Fehlentscheidungen treffen oder falsche rechtliche Hinweise geben? Den Richter schützt das so genannte Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 BGB), sofern es sich nicht gerade um Rechtsbeugung handelt.

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Verjährung: Das kann dem besten Anspruch passieren

Im Zivilrecht kann auch der beste Anspruch verjähren. Daskommt zwar eher selten vor, aber es kommt vor. Gerade schwierige Fälle ziehen sich manchmal hin und irgendwann rückt die Verjährung in greifbare (zeitliche) Nähe. Wenn der Anwalt dann geschlafen hat, muss er haften. Bei der Bearbeitung eines Mandats kann die Verjährungsfrage schnell aus dem Fokus geraten. Irgendetwas scheint immer dringlicher zu sein. Damit genau dies nicht passiert, empfiehlt es sich, schon zu Beginn eines neuen Mandats zu klären, welche Verjährungsnorm grundsätzlich einschlägig ist, wann die Verjährung begonnen hat und bis wann sie voraussichtlich läuft. Das Zivilrecht kennt unterschiedlich lange Verjährungsfristen: sechs Monate, drei Jahre, zehn Jahre und andere mehr. 

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Vertrauen ist gut - nachforschen ist besser

Der Anwalt ist der berufene Rechtsberater des Mandanten. Er subsumiert den vom Mandanten geschilderten Sachverhalt unter die anzuwendenden Rechtsvorschriften und gibt dann dem Mandanten seinen Rechtsrat. Heißt es das wirklich? Bis zum zweiten Staatsexamen wird diese Illusion aufrechterhalten. Die Realität der Anwaltstätigkeit sieht anders aus.

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Undank ist der Welten Lohn

Der Rat war kurz und gratis, aber falsch. Glück gehabt, wenn der Rechtsrat vom Anwalt kam – wann aus der Gefälligkeit ein Mandat wird.

Wohl die meisten Studierenden lernen sie spätestens ab dem 5. Semester kennen und werden sie auch nicht wieder los: die Bitten mehr oder weniger guter Bekannter um Rechtsrat „en passant“. Es dreht sich um Verkehrsunfälle, Nebenkostenabrechnungen, ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Internet, einen Arbeitsvertrag oder was das alltägliche Rechtsleben so hergibt und zu denen man „mal eben eine Frage“ hat. Der Anwalt mag dann mit sich ausmachen, ob er gratis arbeiten will. Eine andere Grenze allerdings kann er nicht selbst bestimmen, nämlich die zwischen der reinen Gefälligkeit und der vertraglichen Beziehung. Diese Grenze wird bedeutend, wenn sich der Rat später als falsch herausstellen sollte. Plötzlich soll der Anwalt haften und kann sich nicht einmal mehr genau erinnern, was man dem Bekannten erläutert hatte.

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Verloren ohne richtigen Klageantrag

Anwälte haften für Fehler. Selbst perfekte Rechtskenntnisse helfen nichts, wenn schon der Klageantrag falsch ist. Das Gericht ist an ihn gebunden. Anwaltsblatt Karriere stellt klassische Haftungsfallen vor.

Der Antrag ist der Dreh- und Angelpunkt jedes gerichtlichen Vorgehens, insbesondere jeder Klage (vgl. auch § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Er prägt zusammen mit dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt den Streitgegenstand. Der ist wiederum entscheidend für die Bestimmung der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft. Der Antrag ist so etwas wie der Beginn des „roten Fadens“. Er zieht sich durch das ganze Verfahren. Im konkreten Fall den Antrag exakt zu formulieren, ist viel schwieriger, als man auf den ersten Blick meinen könnte.

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Wiedereinsetzung in die Frist – Rettungsanker und Messlatte für Anwälte

Anwälte haften für Fehler. Der Klassiker: Die Versäumung einer Frist. Dann dreht sich alles um die Wiedereinsetzung. Anwaltsblatt Karriere stellt wichtige Themen des Haftungsrechts vor.

Stundenten und Referendare lassen die §§ 233 ff. ZPO gerne links liegen. Das Institut mit dem etwas antiquierten Titel „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ spielt bei Klausuren keine Rolle. Im Leben eines Anwalts ist das anders. Erwartbar unerwartet trifft den Anwalt die Erkenntnis, dass er eine Frist versäumt hat. Und nun heißt es: hektisch im Gesetz geblättert, ob nicht noch etwas zu retten ist.

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Der sicherste Weg - was ist das?

Anwälte haften dem Mandanten für Fehler im Mandat. Das kann unangenehm sein. Anwaltsblatt Karriere stellt wichtige Begriffe aus dem Haftungsrecht für Anwälte vor.

Auf den ersten Blick ist es selbstverständlich, dass der Rechtsberater stets den „sichersten“ Weg für den Mandanten zu beschreiten hat, will er nicht in die Haftung geraten. Der zweite Blick zeigt, dass der Streit schon bei den Begriffen beginnt. In der Regel wird vom „sichersten“ Weg gesprochen. Einige Autoren sprechen jedoch nur vom „sichereren“ Weg oder dem „relativ sichersten“ Weg. Sie wissen, dass es absolute Sicherheit nicht gibt.

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