Der Rat war kurz und gratis, aber falsch. Glück gehabt, wenn der Rechtsrat vom Anwalt kam – wann aus der Gefälligkeit ein Mandat wird.
Wohl die meisten Studierenden lernen sie spätestens ab dem 5. Semester kennen und werden sie auch nicht wieder los: die Bitten mehr oder weniger guter Bekannter um Rechtsrat „en passant“. Es dreht sich um Verkehrsunfälle, Nebenkostenabrechnungen, ein vermeintliches Schnäppchen aus dem Internet, einen Arbeitsvertrag oder was das alltägliche Rechtsleben so hergibt und zu denen man „mal eben eine Frage“ hat. Der Anwalt mag dann mit sich ausmachen, ob er gratis arbeiten will. Eine andere Grenze allerdings kann er nicht selbst bestimmen, nämlich die zwischen der reinen Gefälligkeit und der vertraglichen Beziehung. Diese Grenze wird bedeutend, wenn sich der Rat später als falsch herausstellen sollte. Plötzlich soll der Anwalt haften und kann sich nicht einmal mehr genau erinnern, was man dem Bekannten erläutert hatte.