Text: Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Das anwaltliche Berufsrecht ist eindeutig: Der Rechtsanwalt muss auch Prozesskostenhilfe-Mandate übernehmen (§ 48 BRAO). Was bedeutet das für Anwälte?
Der Staat räumt den Rechtsanwälten eine besondere Stellung als Organe der Rechtspflege ein. Sie haben eine wesentliche Funktion in einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege. Bisweilen kehrt sich diese Position allerdings auch gegen einzelne Rechtsanwälte. Sie werden kurzerhand vom Staat für öffentliche Anliegen in Anspruch genommen. So bei der Bestellung zum Pflichtverteidiger, aber auch bei der Prozesskostenhilfe. Hier erhält die Partei, die sich aufgrund ihrer schwachen finanziellen Situation keinen Anwalt leisten kann, anwaltliche Unterstützung. Diese ist aus rechtsstaatlichen Gründen insbesondere geboten, wenn die Verfahrensordnung einen Anwaltszwang bestimmt oder wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist.