Das Magazin des
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Gastkommentare

Der Anwalt als europäischer Jurist

  • Heft 2/2011

Text: Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Der Prozess der Europäisierung und Internationalisierung schreitet unaufhaltsam voran. In Europa liegt auch die Zukunft der Rechtsanwälte, die von den Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes durch grenzüberschreitende Tätigkeit Gebrauch machen. Gleichzeitig lässt sich die weitere Beobachtung machen, dass der Drang der Jura-Absolventen in die Anwaltschaft ungebrochen ist. Diesen parallelen Tendenzen wird zunehmend auch durch eine stärkere Europäisierung und Anwaltsorientierung der Juristenausbildung Rechnung getragen. Dabei müssen wir uns jeden Tag aufs Neue fragen: Was macht einen guten Anwalt, der sich als europäischer Jurist versteht, heute aus? Welches Leitbild des „europäischen Anwalts“ wollen wir der Ausbildung in Studium und Referendariat zugrunde legen? Welche besonderen Herausforderungen birgt die Zukunft für die europäische Anwaltschaft?

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Auf nach Europa!

  • Heft 1/2011

Text: Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz, Richter am Europäischen Gerichtshof, Luxemburg/Köln

In diesem Jahr findet der 62. Deutsche Anwaltstag in Strasbourg unter dem Motto „Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“ statt. Angesichts der defensiven Grundhaltung, mit der in deutschen Juristenkreisen oftmals nach Europa geblickt wird, verdient der mutige Schritt, den der Deutsche Anwaltverein mit seiner diesjährigen Veranstaltung unternimmt, Respekt und Anerkennung. Die deutsche Anwaltschaft ermöglicht damit eine intensive Auseinandersetzung mit den europäischen Rechtsentwicklungen und stellt sich zugleich den praktischen Herausforderungen, die aus der Rechtsangleichung in der Europäischen Union resultieren.Was bedeutet das konkret? Die europäische Rechtsentwicklung stellt fraglos eine große Chance für die Anwaltschaft dar.

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Anwaltschaft – Das Leitbild des Freien Berufs bleibt!

  • Heft 2/2010

Text: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz

Zu Beginn meiner ersten Amtszeit als Bundesjustizministerin waren in Deutschland 65.000 Rechtsanwältinnen und Rechts- anwälte zugelassen. Heute sind es rund 155.000, davon 50.000 Rechtsanwältinnen, deren Anteil sich seit 1992 von 17 Prozent auf 32 Prozent erhöht hat. Nicht nur die Zulassungszahlen haben sich geändert. Das anwaltliche Berufsbild – und mit ihm das anwaltliche Berufsrecht – befinden sich in einem ständigen Wandel: Stichwörter wie Spezialisierung und Internationalisie- rung, Qualitätssicherung und Dienstleistungsorientierung kennzeichnen weitreichende Veränderungen. Auch das Berufs- recht hat sich stark gewandelt. Die Zulassung des Anwalts bei einzelnen Gerichten – und die damit verbundenen Beschrän- kungen der Postulationsfähigkeit – sind mittlerweile Vergan- genheit. Auch die Anwalts-GmbH oder Erfolgshonorare kann- ten wir 1992 noch nicht. Und die anwaltliche Werbung, die uns heute wie selbstverständlich auf der Straßenbahn oder in der U-Bahn begegnet, steckte – wenn überhaupt – noch in den Kinderschuhen.

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Grundgesetz unterm Arm reicht nicht mehr

  • Heft 1/2010

Text: Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Nicht nur die deutsche Rechtsordnung, sondern auch die Anwaltschaft in Deutschland steht vor einer Herausforderung: Die internationale, die europäische und die innerstaatliche Rechtsetzungsebene verschränken sich zunehmend. Europäische Grundrechte und völkerrechtliche Menschenrechte sind nicht länger Themen für Spezialisten, sondern durchziehen in immer stärkerem Maße alle Rechtsbereiche. Sie werden daher in der anwaltlichen Praxis künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Um diesen Entwicklungen gewachsen zu sein, muss die Anwaltsausbildung, vom Studium bis zur Fortbildung, systematisch und intensiv Kenntnisse der europäischen Grundrechte, das Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die zentralen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen einschließlich ihrer Geltendmachung in gerichtlichen und gerichtsähnlichen Verfahren vermitteln.

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Erfolgsgeheimnis

  • Heft 2/2009

Text: Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

„Etwas Sein, etwas Schein – und jede Menge Schwein.“ So lautete einst die Antwort eines bekannten Industriekapitäns auf die Frage nach seinem persönlichen Erfolgsgeheimnis. Wie knapp, wie witzig und wie bescheiden nimmt sich diese Auskunft aus verglichen mit den kunstvollen Empfehlungen, die sich in modernen Karriereratgebern finden. Diese reichen von Tipps für erfolgreiches Telefonieren bis hin zu Sätzen, die beim „networking“ in Kongresspausen entweder auf jeden oder auf gar keinen Fall benutzt werden dürfen. Doch ein Rest gesunden Menschenverstandes lässt uns fragen: Wie ist es möglich, dass es bis heute Menschen in hohen und höchsten Funktionen gibt, die mit Sicherheit nie eines dieser raffinierten Ratgeberbücher zur Hand nahmen? Kann man tatsächlich Erfolg haben ohne Erfolgsratgeber?

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Berufsethos und Vergütungschance

  • Heft 1/2009

Text: Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichts

Das anwaltliche Berufsrecht ist eindeutig: Der Rechtsanwalt muss auch Prozesskostenhilfe-Mandate übernehmen (§ 48 BRAO). Was bedeutet das für Anwälte?

Der Staat räumt den Rechtsanwälten eine besondere Stellung als Organe der Rechtspflege ein. Sie haben eine wesentliche Funktion in einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege. Bisweilen kehrt sich diese Position allerdings auch gegen einzelne Rechtsanwälte. Sie werden kurzerhand vom Staat für öffentliche Anliegen in Anspruch genommen. So bei der Bestellung zum Pflichtverteidiger, aber auch bei der Prozesskostenhilfe. Hier erhält die Partei, die sich aufgrund ihrer schwachen finanziellen Situation keinen Anwalt leisten kann, anwaltliche Unterstützung. Diese ist aus rechtsstaatlichen Gründen insbesondere geboten, wenn die Verfahrensordnung einen Anwaltszwang bestimmt oder wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist.

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Juristenausbildung: zu akademisch?

  • Heft 2/2008

Text: Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School in Hamburg

Die Juristenausbildung in Deutschland steht vor einem reformatorischen Schub. Wer genau hinsieht, wird feststellen, dass dieser längst eingesetzt hat. Niemand weiß, wohin uns die Studienreform am Ende trägt und tragen soll. Bleibt es beim Staatsexamen oder kommt ein konsekutives Bachelor-Master- Studium? Wie viel Spezialisierung im Studium ist erstrebens- wert? Wann soll sie beginnen? Was wird aus dem Vorbereitungsdienst? Soll er allgemeinjuristisch bleiben oder berufsspezifisch ausgestaltet werden? Fragen über Fragen...

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Anwalt – das letzte Abenteuer

  • Heft 1/2008

Text: Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung

Die Anwaltsrobe ist immer noch schwarz, sie hat eine Seitentasche mit Taschenbeutel und einen Satinbesatz aus hundert Prozent Polyester. Aber ansonsten hat das Berufsbild des Rechtsanwalts von heute mit dem von gestern nur noch wenig zu tun: Der Anwalt ist vom Organ der Rechtspflege zum Dienstleister geworden. Und der rechtliche Rat ist ein handelbares Wirtschaftsgut, das auf dem Markt so angeboten wird wie der Joghurt und die Diät-Margarine – manchmal sogar in Nähe der Regale.

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Die Rechtspflege braucht gut ausgebildete Anwälte

  • Heft 2/2007

Text: Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Die Messlatte dafür, welchen Anforderungen die Anwaltschaft genügen muss, liegt nicht niedrig. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 heißt es zu den Aufgaben der Rechtsanwälte: „Als unabhängige Organe der Rechtspflege und als berufene Berater und Vertreter der Rechtsuchenden haben Anwälte die Aufgabe, sachgerechte Konfliktlösungen herbeizuführen, vor Gericht zugunsten ihrer Mandanten den Kampf um das Recht zu führen und dabei zugleich staatliche Stellen möglichst vor Fehlentscheidungen zu Lasten ihrer Mandanten zu bewahren. (...) Der Gesetzgeber bezeichnet die Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege. Auf deren Integrität, Professionalität und Zuverlässigkeit ist die Rechtspflege angewiesen“. Mit diesen Worten streicht das Bundesverfassungsgericht die besondere Bedeutung des Anwalts für die Funktionsfähigkeit des Gesamtorganismus der Rechtspflege heraus.

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Kein Abonnement auf Wohlstand mehr

  • Heft 1/2007

Text: Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

Im Jahr 2006 waren in Deutschland 138.104 Anwälte und Anwältinnen zugelassen. Innerhalb von nur zwölf Jahren hat sich die Zahl der Anwälte verdoppelt. Jedes Jahr kommen rund 8.000 Nachwuchsadvokaten dazu. Wer als Studienanfänger oder Absolventin vor der Frage steht, ob seine oder ihre Zukunft in der Anwaltschaft liegt, der muss diese Zahlen kennen. Voreilige Schlüsse sollte er allerdings nicht daraus ziehen.

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