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Anwaltsstation

Das Zeug zum Tiefbohrer

Rechtsanwältin Dr. Nadine Herrmann, Allen & Overy LLP

Texte: Alice Blezinger

Von hier oben aus hat sie alles imBlick: Imsiebten Stock, hoch über der Elbe und dem Hamburger Hafen brütet Rechtsanwältin Dr. Nadine Herrmann über Fragen zum Marken-, Urheberoder Datenschutzrecht. Die Büros heißen Backbord und Steuerbord, Sylt oder Föhr, Hafenrundfahrts-Fähren tröten und – wie könnte es in Hamburg anders sein – der Regen pladdert an die großen Glasfenster. Doch trotz so viel Hamburg-Flair – bei ihrer Arbeit geht es international zu:Herrmanns Mandanten sind oft amerikanische oder europäische Firmen. Sicheres Englisch ist daher für die Arbeit essentiell. „Viele E-Mails gehen an Abteilungsleiter großer englischsprachiger Unternehmen.“, sagt Herrmann aus der Sozietät Allen & Overy. „Die erwarten nicht nur, dass inhaltlich alles stimmt – auch sprachlich muss die Arbeit überzeugen!“ Für Herrmann kein Problem. Die 34-jährige konnte ihr Englisch während eines LL.M-Studiums in Sydney und im Londoner Büro der Kanzlei polieren – auch in England ist sie als Solicitor zugelassen. Doch sie weiß, dass es jungen Anwälten und Referendaren anfangs schwer fällt, in einer fremden Sprache die richtigen Worte zu finden. Selbst wer schon einmal länger im Ausland war, muss lernen sich juristisch genau auszudrücken und in einer E-Mail an den Mandanten den richtigen Ton zu treffen. Korrespondenz auf Englisch führen – eins der vielen Dinge, die Referendare wie Miriam Häfele in ihrer Station bei Nadine Herrmann lernen. Bei der Referendarausbildung ist Herrmann besonders wichtig, dass die Türen immer offen stehen. Dass wortlos eine Akte auf den Schreibtisch liegt mit dem Zettel „Bitte Klageschrift entwerfen“ – so etwas kommt hier nicht vor.
Arbeitsaufträge sollen die Anwälte persönlich mit den Referendaren besprechen. „Referendare sollen in der Station möglichst viele verschiedene Aufgaben übernehmen.“, findet Ausbilderin Herrmann: Klageschriften, Anträge im einstweiligen Rechtsschutz, E-Mails an Mandanten und Kurzgutachten, die so genannten „Memos“ stehen in der Anwaltsstation auf dem Programm. Dennoch eignet sich nicht alles in einer Großkanzlei für Referendare: „Bei der Vertragsgestaltung tun sich viele Referendare noch schwer“, beobachtet Herrmann, die für ihre Mandanten etwa Verträge für den Kauf von Softwarelizenzen entwirft. Meist fehlt es schlicht an Erfahrung. Denn ohne den Marktstandard für Klauseln in der jeweiligen Branche zu kennen, ist es schwer, sich ein Urteil zu bilden. „Auch bei den Formulierungen hapert es oft“, sagt Herrmann. Solche Kenntnisse erwartet sie allerdings auch nicht von ihren Referendaren – Verträge verfassen hat schließlich kaum einer in der Ausbildung gelernt. Selten eingebunden werden Referendare auch in große Unternehmenskäufe. Die Telefonate ziehen sich oft bis in die späten Abendstunden – wegen der Zeitverschiebung etwa mit den USA. Spezialwissen in bestimmten Rechtsgebieten erwartet Dr. Herrmann nicht von ihren Referendaren. Auch die Referendarin Häfele hatte vor ihrer Station keine Erfahrungen im IT Recht „Gut gerüstet für die Großkanzlei ist, wer strukturiert arbeitet,die Grundlagen sicher beherrscht und auch auf neue Fälle anwenden kann.“ Denn die Basics sind auch bei großen Fällen immer wieder wichtig – wenn einem US-Mandanten der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit in der Rechtsprechung erklärt werden muss. Gefragt sind Flexibilität und Leistungsbereitschaft. „Wenn ich morgens ins Büro gehe, weiß ich nie genau, was mich erwartet“, beschreibt Herrmann ihre Arbeit. Nicht selten wird überraschend eine große Telefonkonferenz anberaumt oder ein Mandant hat eine dringende rechtliche Frage – ausgerechnet wenn man sich auf einen planmäßigen Arbeitstag eingestellt hatte. Wer bei dieser Vorstellung entsetzt aufstöhnt, ist bei Allen & Overy fehl am Platz. „Wir suchen Juristen, die Herausforderungen mögen“, so Herrmann. Und wenn es bei der Arbeit ins Detail geht, dann ist vor allem Geduld und Genauigkeit gefordert. „Viele Referendare sind überrascht wie hoch der Anspruch ist, eine rechtliche Frage bis ins letzte Detail auszuleuchten“, berichtet Herrmann. Da reicht es nicht, nur in einem Kommentar nachzuschlagen – ganz klar: Wer in der Großkanzlei arbeiten will, braucht das Zeug zum Tiefbohrer.

Referendarin Miriam Häfele: BGB zählt auch bei den Großen

Den Überblick behalten – gar nicht so einfach bei manchen Fällen, an denen Miriam Häfele während ihrer Anwaltsstation bei Allen & Overy mitgearbeitet hat. Beim Streit um einen wichtigen Domain-Namen konnte die Referendarin sehen, wie ein umfangreicher Fall in seine verschiedenen rechtlichen Bestandteile zerlegt, auf mehrere Anwälte aufgeteilt – und später die Ergebnisse wieder in einen Schriftsatz zusammengefügt wurden. Im speziellen Schiedsverfahren der World Intellectual Property Organization (WIPO) stritten die Parteien um die Berechtigung, eine Internet-Domain zu nutzen. „Es gab hunderte Dokumente in mehreren Sprachen und
Rechtsprobleme auf dem sehr speziellen Gebiet desWIPO-Domainrechts“, erinnert sich Häfele. „Da muss man schon strukturiert arbeiten, um den Durchblick zu behalten.“ Und neue Aufgaben als Herausforderung ansehen: Denn mit Domainund Schiedsverfahrensrecht hatte Häfele zuvor noch nicht viel zu tun. Sich in unbekannte Rechtsgebiete einarbeiten – das musste sie während ihrer Station im Team IT-Recht nicht nur einmal. Wenn das Vorwissen aus Studium oder Praktika nicht mehr weiter reichte, hieß es: Bibliotheksrecherche oder Fragen, Fragen, Fragen. Besonders ihr „Buddy“ hat ihr in diesen Situationen viel geholfen. „Buddy“, das ist ein Anwalt aus dem jeweiligen Fachgebietsteam des Referendars – ein Ansprechpartner fürs Fachliche aber auch für Fragen jenseits der Juristerei, etwa zur Aktenablage oder Bibliotheksbenutzung. Trotz der komplexen Fälle und der hohen Spezialisierung sind ihr aber immer wieder auch „alte Bekannte“ aus Studium und Referendariat begegnet: Vertragsauslegung, Bürgschaften oder Schadensersatzansprüche – die BGB-Grundlagen hat Häfele auch bei Allen & Overy immer wieder gebraucht. Das Vorurteil, bei einer Großkanzlei lerne man nichts Examensrelevantes kann sie deshalb nicht bestätigen: „Den Palandt habe ich oft aufgeschlagen“, erinnert sie sich. Schon vor dem Referendariat hat sie in einer kleineren Kanzlei gearbeitet – die Arbeitsweise einer Anwältin war für sie daher nichts Neues. Doch Häfele war neugierig: „Weil ich kleinere Kanzleien schon kannte, wollte ich wissen wie sich die Arbeit in einer Großkanzlei davon unterscheidet.“ Und wurde überrascht: „In einer Großkanzlei funktioniert einfach alles!“, sagt Häfele. Und die Anwälte können sich bei so viel Unterstützung ganz der eigentlichen juristischen Arbeit widmen. Für Referendare gibt es ein eigenes Programm mit einer Mitarbeiterin aus der Personalabteilung und zum Beispiel einem gemeinsamen Referendarfrühstück zum Austausch. Neben kompletten Schriftsatzentwürfen, Memos zu einzelnen Rechtsfragen und Mandantenschreiben, konnte Häfele auch an Telefonkonferenzen oder persönlichen Mandantengesprächen teilnehmen. „Das hilft auch später bei der Fallbearbeitung“, erinnert sie sich. „Erst durch die Gespräche bekommt man einen umfassenden Eindruck von dem Fall und den Wünschen des Mandanten.“ Manchmal war sie aber auch froh, einfach zuschauen, oder besser zuhören zu dürfen. Bei großen internationalen Mandaten kann auch ein Gespräch mit dem eigenen Mandanten eine große Herausforderung sein: Wenn etwa in einer Telefonkonferenzen auf Englisch noch weitere Anwälte oder Berater des Mandanten zugeschaltet sind, die man womöglich noch nie gesehen hat. Dann ist man erst einmal damit beschäftigt, die Stimmen auseinander zu halten. Das internationale Umfeld, der Kontakt mit Mandanten aus der ganzen Welt hat der Referendarin besonders gut gefallen. Obwohl auch sie anfangs noch mit den richtigen Formulierungen in ihren E-Mails gehadert hat. Alles eine Übungssache wie sich herausstellte: Ein paar E-Mails und Nachfragen bei ihrer Ausbilderin später hatte sie den Dreh raus. Insgesamt ist Häfele überzeugt: Auch wenn man als Referendarin nicht so häufig selbstmitMandanten spricht und weniger Erfahrung vor Gericht sammeln kann – die professionelle Organisation und der internationale Bezug machen die Arbeit spannend. Nach dem Referendariat hat sie ihre Doktorarbeit begonnen und arbeitet weiterhin als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Allen & Overy – oft zusammen mit ihrem ehemaligen „Buddy“ aus dem Referendarprogramm.

The American Gedankenwelt

Rechtsanwalt Glenn Fox und David Detjen

Texte: Dr. Justus von Daniels

Im New Yorker Büro der amerikanischen Kanzlei Alston & Bird kursiert das Gerücht unter jungen Anwälten, dass man früher mindestens 70 deutsche Wörter können musste, um eingestellt zu werden: so spezialisiert war man auf deutsche Mandanten. Glenn Fox (45), Partner und einer von 800 Anwälten der Kanzlei, hätte unter diesen Voraussetzungen nie im New Yorker Büro anfangen können. Allein das Wort „Referendar“ geht dem Attorney at law flüssig über die Lippen. Denn hier kennt man das seltsame deutsche Ausbildungsverfahren, das sich so schlecht übersetzen lässt. Seit rund 30 Jahren werden deutsche Referendare betreut. Fox’ Kollege David Detjen ist zwar, anders als sein Name vermuten lässt, kein Deutscher, aber im Gegensatz zu Fox spricht er fließend deutsch. Beide kümmern sich gemeinsam um ein spezielles Ausbildungsprogramm. „Wir wollen Referendaren ein Gefühl für die amerikanische Rechtsmentalität vermitteln“, sagt Detjen (62), ebenfalls Partner und Leiter des German Practice Teams der Kanzlei.

Viele deutsche Mittelständler und international ausgerichtete deutsche Kanzleien kennen den Namen „Walter, Conston, New York“ noch gut. Die New Yorker Kanzlei, von zwei jüdischen Emigranten 1955 gegründet, war ein fester Bestandteil im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsverkehr, da sie fast ausschließlich auf deutsche Mandanten spezialisiert war. Sie war der rechtliche Hafen für deutsche Unternehmen, die ihr Geschäft in die USA ausdehnen wollten, und beriet beim Gang auf den amerikanischen Markt. Auch heute noch, zehn Jahre nach der Übernahme durch Alston & Bird, ist der „German Mittelstand“ Detjens häufigster Mandant. Die enge Verbindung zu Deutschland hat auch zu dem speziellen Referendarprogramm geführt: Es soll in der kurzen Stationszeit unterschiedliche Einblicke in die amerikanische Rechtspraxis geben. Detjen erklärt den Referendaren, dass es wichtig ist, im internationalen Wirtschaftsrecht die Rechtsmentalität eines Landes kennen zu lernen. Ihm selbst hilft bei seiner Arbeit die Kenntnis über das deutsche System sehr. Er verstehe die „Gedankenwelt des deutschen Kaufmanns“. „Ich weiß vorher, welche rechtlichen Erwartungen deutsche Firmen haben und welche Fehler sie machen.“ Dieses Wissen über die amerikanische Rechtswelt zu transportieren, ist der Anspruch der Ausbildungsstation.

Anders als Kanzleien, die Referendare gegen gute Bezahlung voll einbinden, werden die Referendare in den drei Monaten durch ein Mini-Referendariat geschickt: Jeder der Referendare arbeitet unter der Führung von zwei Mentoren. Sie lernen unterschiedliche Fachgebiete kennen, übersetzen Schriftsätze, lesen Entwürfe von Verträgen und blicken einem New Yorker Richter eine Woche lang über die Schulter. Die Arbeiten sind nicht sehr tiefgehend, aber es steht auch der Überblick im Mittelpunkt. „Wir bezahlen symbolisch einen Dollar pro Stunde. Es wäre für uns nicht effizient, die Referendare an Verfahren vollständig zu beteiligen.“ So wurden wöchentliche Fortbildungen und das Mentorenprogramm entwickelt, die speziell auf die deutschen Auszubildenden zugeschnitten sind. Aber bietet eine amerikanische Großkanzlei diese Betreuung ganz ohne Hintergedanken an? In den USA gibt es immer einen trade-off. Detjen gibt gerne zu, „dass wir uns auch davon versprechen, dass die Referendare als Anwälte später an uns denken, wenn eine amerikanische Kanzlei eingeschaltet werden soll.“ Alston & Bird hat kein eigenes Büro in Deutschland, sondern verfolgt die Strategie der „best friends“: Sie kooperiert mit deutschen Kanzleien. Die Amerikaner wollen den vermittelnden Kanzleien nicht ins Gehege kommen. Beide Seiten sollen also davon profitieren. Und Detjen rät auch dezidiert davon ab, die Ausbildungsstation als Sprungbrett in die Anwaltswelt der USA zu begreifen. Einem deutschen Juristen würde immer „the Fingerspitzengefühl“ für das amerikanische Recht abgehen. Umgekehrt ist es schließlich ähnlich. //

Referendar Martin Moeser: Informelle Arbeitsatmosphäre

Freitagmorgen kurz vor acht: Aus den Zügen und U-Bahnen an der Grand Central Station schiebt sich eine unendliche Menge von New Yorkern über die Treppennadelöhre raus ins Freie. Dort an der 42. Straße schwärmen sie zackig, die Frauen hochhackig in alle Richtungen aus, rein in die aufragenden, gläsernen Bienenwaben. Unter ihnen laufen auch vereinzelt deutsche Referendare. Sie sind schon auf der Straße erkennbar, vielleicht liegt es an der Art, wie sie ihre Umhängetaschen tragen oder an ihrer Kleidung.

Jedenfalls sammeln sich in der Eingangshalle der Park Avenue 90 tatsächlich diejenigen, die man schon auf der Straße als Referendare erkannte. Sie fahren gleich zu dem Referendarfrühstück der Kanzlei Alston & Bird hoch in den 15. Stock. Einer von ihnen ist Martin Moeser, Rechtsreferendar aus Frankfurt am Main, der dort für drei Monate seine Anwaltsstation absolviert. Glenn Fox, Partner bei Alston & Bird, hat seinen Becher mit dem unvermeidbar wässrigen Kaffee neben seinem Laptop platziert und gibt den deutschen Assessoranwärtern nun eine einstündige Einführung in das amerikanische Steuerrecht. Jeden Freitagmorgen hält er im Wechsel mit anderen Kollegen einen Vortrag über ein Rechtsgebiet für alle interessierten Juristen aus Deutschland, die in New York ihre Station machen. So viel Einsatz für deutsche Referendare ist selten im Ausland. Martin Moeser hatte schon zu Beginn des Referendariats davon gehört.

Natürlich werden die Stationsreferendare nicht direkt in die großen Fälle eingebunden. Drei Monate sind einfach zu kurz, um in komplexe Verfahren einzusteigen, zumal in einem fremden Rechtssystem. Das hat Moeser, 30 Jahre, auch nicht erwartet: „Man bekommt einen Einblick ins amerikanische Recht und erfährt, wie Kanzleien hier organisiert sind.“ Bezeichnend ist für Moeser, wie wenig innerhalb des Büros auf Hierarchie und Status Wert gelegt wird. „Die Büros sind alle ziemlich klein, viele Anwälte kommen in legerer Kleidung, wenn sie keine Termine haben. Die Türen stehen im wahrsten Sinn des Wortes offen und die meisten Anwälte sind sehr zugänglich.“ Es kommt schon mal vor, dass sich die Referendare auch eine Aufgabe suchen müssen. „Die offene Tür senkt die Hemmschwelle, Anwälte anzusprechen, um sich kleinere Aufträge zu besorgen.“ Zwei Mentoren kümmern sich jeweils um einen Referendar. Der Ablauf ist ziemlich eingespielt. Jede Woche verteilen die Mentoren neue Aufgaben. Die Referendare sollen verschiedene Facetten des amerikanischen Wirtschaftsrechts kennen lernen. Martin Moeser hat bisher internationale Vertragsentwürfe gelesen, Gerichtsprotokolle zusammengefasst und Schriftsätze für deutsche Mandanten übersetzt – Wirtschaftsrecht querbeet. Für eine Woche wird er noch auf Vermittlung der Kanzlei einen Richter in New York begleiten. Das Besondere an der Arbeit ist der Bezug zu Deutschland. „Viele Mandanten sind deutsche Unternehmen“, sagt Moeser, „dadurch erfährt man mal von der anderen Seite, wie internationale Mandate mit Deutschen ablaufen.“ Dass der Arbeitstag für den Referendar pünktlich um 17 Uhr endet, kommt Moeser sehr gelegen. Denn wer sich auf eine Station in New York bewirbt, will auch die Stadt einsaugen. Ihn hat sie schnell in den Bann gezogen. Die „Konzerte auf Weltklasseniveau“, die krassen Gegensätze, das Tempo, ja auch die hohen Mietpreise. Obwohl er in einem Wohnheim wohnt, verschlingt allein die Miete mehr als ein komplettes Referendarsgehalt.

Die Auslandsstation, so Moeser, habe er in erster Linie gewählt, um sein Englisch zu verbessern, dann kam die Stadt, dann die Kanzlei. Es wird wohl mehr als nur die sprachliche Verbesserung sein, die Moeser als Erfahrung mit zurück nach Frankfurt nimmt. Allein die informelle Arbeitsatmosphäre würde er gerne gleich mit nach Deutschland importieren. Vielleicht in eine kleinere Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Vielleicht mit Bezug zu den USA. //

Komischke

Rechtsanwalt Cord Hendrik Schröder: Eigenständig Denken

Texte: Katja Wilke

Der Anblick der Fotos in der Strafakte setzte selbst ihm als erfahrenem Strafverteidiger zu. Ein kleines Kind mit einer Kopfverletzung, übersät mit Hämatomen, sah Cord Hendrik Schröder da auf den Bildern. Die drogenabhängige Mutter hatte zugelassen, dass ihr Freund den zweijährigen Jungen immer wieder misshandelte. Bis die Großmutter den Kleinen nach einem besonders heftigen Angriff endlich in die Notaufnahme brachte. Schröder übernahm die Verteidigung der Mutter. „Manchmal gerät man in diesem Beruf an Fälle, die das eigene Weltbild erschüttern“, sagt der Anwalt aus der Kanzlei Komischke & Kollegen in Jena nachdenklich. „Was aber nichts daran ändert, dass wir in einem Rechtsstaat leben und jedem Angeklagten ein Verteidiger zusteht.“ Negative Emotionen muss er ausblenden. Schröder kann das nach zehn Jahren im Beruf. Trotzdem ist es ihm wichtig, sich in belastenden Situationen mit anderen Menschen auszutauschen.

Nach dem Prozess gegen die junge Mutter etwa blieb der 48-Jährige noch länger im Gericht, um sich mit Franziska Böttcher zu besprechen. Die Referendarin absolviert bei ihm ihre Anwaltsstation. Für beide standen nach dem Urteilsspruch – die Mandantin wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt – noch viele Fragen im Raum:War die verhängte Strafe angemessen? Und vor allem: War sie sinnvoll? Das Kind lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie, die Frau hat einen Drogenentzug gemacht und bereut alles bitterlich. Sowohl Schröder als auch Böttcher erschien die Strafe deshalb unpassend. „In diesem Fall hätten wir uns mehr Flexibilität gewünscht“, fasst Schröder zusammen. „Leider bietet das Erwachsenenstrafrecht nur eine geringe Bandbreite an Sanktionen.“ Schröder, der ursprünglich aus Diepholz in Niedersachsen stammt, fordert seine Referendare gerne zu eigenständigem Denken heraus. „Gute Kandidaten haben frische Ideen und bringen einen von eingefahrenen Bahnen ab“, so Schröder.

Zu Beginn der Anwaltstation sind viele Referendare noch sehr in den Denkmustern aus Universität oder Justiz verhaftet. Schröder gibt ihnen gleich von Anfang an Akten zur Bearbeitung mit nach Hause – mit den Worten: „Lassen Sie sich etwas einfallen, wie man dem Mandanten auf legale und legitime Art helfen kann.“ Das wirkt. Gewöhnlich kann er Woche für Woche mitverfolgen, wie sich seine Schützlinge allmählich von gelernten Mustern emanzipieren, die Rolle des Staatsanwalts abstreifen und sich in der des Verteidigers wieder finden. „Irgendwann werden sie kreativ“, sagt Schröder. „Und dann fängt der Austausch an, Spaß zumachen.“ Ganz klar: Es menschelt in Schröders Arbeitsleben. Die Kanzlei Komischke & Kollegen ist das, was manche gerne als Feld-Wald-Wiesen-Kanzlei verspotten. Doch das professionell: Sechs Anwälte sind in der Kanzlei tätig, jeder hat eigene Spezialgebiete. Vom Arbeits- über Erb-, Familien- oder Mietrecht bis hin zum Verkehrsrecht – im Angebot sind die Rechtsgebiete, die in einer Stadt mit 100.000 Einwohnern wie Jena von Gewerbetreibenden und Privaten gebraucht werden. Deswegen eben auch Strafrecht.

Auf der Straße treffen Schröder und seine Kollegen immer wieder mal auf Mandanten. Schröder schätzt das. „Wir sind hier gerne provinziell“, kokettiert der Strafrechtsexperte. Auch die Referendare, die sich bei der 2002 gegründeten Kanzlei bewerben, machen sich in der Regel keine falschen Vorstellungen. Sie sind eher bodenständig und heimatverbunden und träumen nicht von Mandaten, die es in die Tagesschau schaffen. Schröder und seine Kollegen legen Wert darauf, dass ihre Referendare engagiert und interessiert sind; die Noten stehen weniger im Vordergrund. Natürlich entpuppen sich Kandidaten so auch mal als Enttäuschung. Doch das nehmen die Jenaer Anwälte in Kauf – denn die positiven Erfahrungen mit den Referendaren überwiegen. Schröder lässt seine Referendare regelmäßig in die Arbeit seiner Kollegen, den „Zivilisten“, wie er sie nennt, hineinschnuppern. Das sichert ihnen eine breitere Ausbildung. Und gönnt ihnen eine Pause, von den teilweise aufwühlenden Fällen im Strafrecht.“

Referendarin Franziska Böttcher: Zwischen Nähe und Distanz

Hat so eine Frau es verdient, dass man für sie kämpft? Kann man so eine wirklich verteidigen? Eine Mutter, die es zugelassen hat, dass ihr Kind von ihrem Freund malträtiert wurde – bis der kleine Junge schließlich schwer verletzt in der Notaufnahme landete? Innerlich sträubte sich alles in Franziska Böttcher.

Ihr Ausbilder, der Strafverteidiger Cord Hendrik Schröder, hatte die 25-Jährige Referendarin in die Bearbeitung des Falls mit einbezogen und ließ sie bei Beratungen mit der Mandantin dabei sein. Doch Böttchers erster Eindruck trog: Schnell bekam ihr Bild von der grausamen, asozialen Mutter Risse. Die Referendarin lernte die Frau näher kennen, merkte, dass diese zwar völlig vom Weg abgekommen war – aber eigentlich intelligent und keinesfalls gefühlskalt. Der Mutter tat alles sehr leid und nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Freund war sie dabei, ihr inneres Gleichgewicht wieder zu finden. Für Böttcher ein Wechselbad der Gefühle: „Einerseits hatte ich Mitleid, andererseits wurde uns im Prozess immer wieder vor Augen geführt, was sie getan hatte“, sagt die angehende Volljuristin rückblickend. „Ich war hin- und hergerissen.“ Einen Menschen engagiert verteidigen, dessen Taten man nicht versteht und ablehnt – das hatte Böttcher bislang weder in der Universität noch im Referendariat gelernt. Sie interessierte sich schon immer stark für das Strafrecht, wusste aber nie wirklich, ob es ihr in der Praxis liegt. Der Fall war nun die Nagelprobe.„Für mich war wichtig zu sehen, ob ich die nötige professionelle Distanz wahren kann“, so Böttcher. Die Gesprächemit Schröder halfen ihr. Nach und nach nahm sie immer stärker die Verteidigerrolle ein und verabschiedete sich von ihrer anfänglichen Skepsis. „Auch wenn die Anklageschrift noch so schlimm ist – vor einem steht immer noch ein Mensch“, sagt sie heute.

Für Böttcher war der Fall ein Stück weit auch deswegen besonders aufwühlend, weil sie selbst ein Baby erwartet. In Kürze geht sie in den Mutterschutz. Nach einem Jahr Pause will sie die Anwaltsstation bei Schröder in der Kanzlei Komischke & Kollegen in Jena zu Ende bringen. Ob sie nach dem zweiten Staatsexamen tatsächlich als Verteidigerin arbeiten wird, mag sie jetzt noch nicht sagen. Das „lebensnahe“ Strafrecht übt eine große Faszination auf sie aus – so viel steht fest. Bis zur Babypause saugt Böttcher noch begierig die Do’s und Don’ts aus der Strafverteidiger-Praxis auf. Die Balance zwischen Nähe und Distanz ist dabei immer wieder ein großes Thema. „Man kommt den Angeklagten oftmals näher als sonst ein Mensch“, hat Böttcher erlebt. Viele öffnen sich sehr weit. Schröder schärft ihr ein, nicht zu viel Nähe zuzulassen. Und klare Stoppschilder aufzustellen, wenn sie spürt, dass die Mandanten freundschaftliche Bande knüpfen und ihr beispielsweise das „Du“ anbieten wollen. Eine wichtige Lektion: Besonders Inhaftierte versuchen mitunter, ihre Verteidiger zu korrumpieren. Sie schicken ihnen nette Briefe, schmeicheln, und stellen plötzlich irgendwann Forderungen. Wie etwa die Weiterleitung von persönlichen Briefen – um die Poststelle der Justizvollzugsanstalt zu umgehen. Keine Situation, mit der man als Student an der Universität konfrontiert wird. Genau so wenig wie mit der Frage, ob man es seinem Mandanten eigentlich sagen darf, wenn sich aus der Akte ergibt, dass möglicherweise ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wird. Oder wann bei hohen Honoraren die Alarmglocken klingeln müssen wegen der Gefahr der Geldwäsche. „Unglaublich, auf was man alles achten muss“, sagt Böttcher. „Ein kleiner Fehler, und man macht sich gegenüber dem Mandanten erpressbar.“ Die persönliche Atmosphäre in der Kanzlei und der intensive Austausch mit ihrem Ausbilder bringen Böttcher viel. Weggehen aus Jena, um vielleicht in einer Großstadt Karriere zu machen, käme ihr nicht in den Sinn. Freund, Familie und Freunde zu verlassen wäre selbst dann nicht in Frage gekommen,wenn sie kein Kind erwarten würde. Böttcher: „Ich bin ein familienverbundener Mensch.“ //

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